DSGVO 2018: Alles was Du als Optimierer wissen musst

30.11.2017
11:00 Uhr

Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wird am 25. Mai 2018 wirksam und kennt weder Pardon noch Übergangsfrist. Begebe Dich als Online-Marketer und Optimierer mit den Daten Deiner Nutzer nicht auf´s Glatteis und schütze Dich vor horrenden Bußgelddrohungen!

Alles was Du als Optimierer zur DSGVO wissen und konkret tun musst, erklärt Dir Fachanwalt für IT-Recht Dr. Martin Schirmbacher in aller Kürze in diesem Webinar.

Folgende Fragen werden u.a. adressiert:

  • Was muss ich als Optimierer bei Testing und Personalisierung beachten?
  • Wie sind meine Tools von der DSGVO betroffen?
  • DSGVO-Basics: Wann dürfen Daten erhoben werden?
  • Datenverarbeitung ohne Einwilligung: Wie geht das?
  • Datenschutzerklärung: Welche Pflichtinformationen sind neu?
  • Beispiel Tracking: Was dürfen wir noch tracken?
  • Handlungsbedarf: Was müssen wir konkret tun?

Der Fachmann für IT-Recht:

Martin Schirmbacher ist Fachanwalt für IT-Recht bei HÄRTING Rechtsanwälte in Berlin. Er berät Unternehmen aus vielen Bereichen der Technologie und begleitet beispielsweise Softwareunternehmen bei Vertragsverhandlungen, prüft Online-Geschäftskonzepte, berät bei der Einführung innovativer Online-Werbeformen und zeigt Wege zur rechtssicheren Ausgestaltung von Geschäftsideen. Absoluter Tätigkeitsschwerpunkt ist aber derzeit ist die DSGVO, wo sein Team in vielen größere und kleineren Projekten unmittelbar in den Unternehmen mitwirkt. Schirmbacher ist Autor des Buchs „Online-Marketing- und Social Media Recht“, das Anfang des Jahres in neuer Auflage erschienen ist.

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